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Kurbeitrag
Ihr Kurbeitrag ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe, die von der Stadt Erwitte erhoben wird. Die Einnahmen dürfen nur für bestimmte Zwecke verwendet werden. Dazu zählen zum Beispiel die Pflege des Kurparks mit seinem vielseitigen Freizeitangebot sowie das Durchführen von Kurveranstaltungen.
Kurgäste erhalten Ihre Kurkarte bei ihrem Gastgeber, Patienten in ihrer Reha-Klinik. Ihre sehen Sie Ihre Kurkarten-Pluspunkte
Ganzjähriger Kurbeitrag
Die Kurbeitragspflicht besteht auch bei reinen Erholungsaufenthalten.
Kurbeitrag | Preis |
---|---|
Kurkarte Einzelperson |
tägl. 3,00 € |
Kurkarte Patient in einer Kurklinik |
tägl. 2,40 € |
Kurkarte Person, die sich berufsbedingt im Kurgebiet aufhält |
tägl. 2,40 € |
Dauerkarte Personen, die Kureinrichtungen für eine unbestimmte Zeit während eines Kalenderjahres in Anspruch nehmen. Die Entrichtung des Kurbeitrags für 42 Aufenthaltstage ist nachzuweisen. |
pro Kalenderjahr 126,00 € |
Dauerkarte Patienten in einer Kurklinik, die Kureinrichtungen für eine unbestimmte Zeit während eines Kalenderjahres in Anspruch nehmen. Die Entrichtung des Kurbeitrags für 42 Aufenthaltstage ist nachzuweisen. |
pro Kalenderjahr 100,00 € |
Dauerkarte Personen, die sich berufsbedingt im Kurgebiet aufhalten, die Kureinrichtungen für eine unbestimmte Zeit während eines Kalenderjahres in Anspruch nehmen. Die Entrichtung des Kurbeitrags für 42 Aufenthaltstage ist nachzuweisen. |
pro Kalenderjahr 100,00 € |
Befreiung von der Kurbeitragspflicht
Begleitperson eines Schwerbehinderten, wenn die Notwendigkeit einer Begleitung nachgewiesen ist (B im Ausweis o. ä.) und die Begleitperson selbst keine Kurmittel nach § 9 Abs. 3 in Anspruch nimmt.
Kinder bis zur Vollendung des vierzehnten Lebensjahres.
Die aktuelle Kurbeitragssatzung der Stadt Erwitte können Sie hier sehen: Kurbeitragssatzung der Stadt Erwitte in der Fassung vom 14.12.2023
Die Stadt Erwitte erhebt die Kurbeiträge gemäß der Kurbeitragssatzung vom 14.12.2023 und dem Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW).
Laut § 11 Abs. 3 KAG gilt: Wer Personen zu Heil- oder Kurzwecken gegen Entgelt beherbergt, wer ihnen als Grundeigentümer Unterkunftsmöglichkeiten in eigenen Wohngelegenheiten (z. B. auch Fahrzeugen oder Zelten) gewährt oder wer sie in den Fällen des Absatzes 2 Satz 3 in eigenen Einrichtungen betreut, ist durch die Kurbeitragssatzung verpflichtet, diese Personen der Stadt Erwitte zu melden, den satzungsgemäßen Kurbeitrag einzuziehen und diesen an die Stadt Erwitte abzuliefern.
Beherbergende haften insoweit für den Kurbeitrag. Fehlende oder falsche Angaben (Abgabehinterziehung) haben empfindliche Strafen zur Folge. Wir bitten um Verständnis gegenüber Ihren Gastgebern.
Tourist-Information
Nordstraße 2b
59597 Bad Westernkotten
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