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Ihr Weg zur Kur

Der Begriff „Kur“ umfasst ein breites Spektrum von Therapieverfahren, die differenziert zur Vorsorge, Rehabilitation bzw. Linderung bei chronischen Erkrankungen eingesetzt werden, auch wenn dieser Begriff in der neuen Sozialgesetzgebung nicht mehr verwendet wird.

Präventiv kann eine Kur bei vorhandenen Gesundheitsrisiken das Bewusstsein öffnen und Wege zu Veränderungen der Lebensweisen vermitteln. Auch eine rehabilitativ begründete Kur ist ein Trainingsprogramm, in dem über die physiotherapeutischen Anwendungen hinaus der körperliche und psychische Umgang mit der Krankheit offen thematisiert und praktische Anleitungen zur Bewältigung vermittelt werden können.

Was auf dem Schaubild „Ihr Weg zur Vorsorge und Rehabilitation“ des deutschen Heilbäderverbandes beschrieben wird, scheint im ersten Moment sehr umständlich und kompliziert. Aber viele Formularien werden Ihnen abgenommen und sind meist Standard. So schwierig ist es gar nicht, einen Kurantrag zu stellen.

Neben der ambulanten Badekur gibt es noch diese Möglichkeiten in Bad Westernkotten zu „kuren“:

Die stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationskur – Stationäre Anschlussrehabilitation (AHB)

Reichen ambulante Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen nicht aus, dann kann die Krankenkasse bzw. der zuständige Sozialleistungsträger eine stationäre Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung in einer Einrichtung bewilligen (§ 23 Abs. 4; § 40 Abs. 2 SGB V), mit denen ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V besteht.

In Bad Westernkotten sind das:

Die Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten.
Sie müssen lediglich eine Eigenbeteiligung von 10,- EUR pro Tag zuzahlen.

Die Dauer beträgt drei Wochen. Eine Wiederholung ist in der Regel frühestens nach vier Jahren möglich.

Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen

Das heißt: Tagsüber Reha – Abends zu Hause

Diese Rehabilitationsmaßnahme ist nach schwerwiegenden Operationen oder bei chronischen Krankheiten angebracht, wenn keine stationäre Rehabilitation angezeigt ist.

Sie kommt bei orthopädischen, kardiologischen, dermatologischen, onkologischen, psychischen bzw. psychosomatischen oder neurologischen Erkrankungen in Betracht, dauert in der Regel bis zu drei Wochen und kann, wenn nötig, alle vier Jahre erfolgen.

Wo können Sie eine solche Maßnahme in Bad Westernkotten durchführen?

Voraussetzungen für eine ambulante Rehabilitation in einer der beiden Kliniken in Bad Westernkotten:

  • die ambulanten Therapiemöglichkeiten vor Ort sind ausgeschöpft
  • Sie können Bad Westernkotten in einer zumutbaren Fahrtzeit erreichen
  • während der Rehabilitation müssen Sie nicht ständig von einem Arzt überwacht werden
  • Sie sind nicht pflegebedürftig
  • außerhalb der Rehabilitationszeiten versorgt Sie Ihr Hausarzt
  • Sie sind zu Hause gut versorgt
  • Sie benötigen keinen Abstand zu Ihrem sozialen Umfeld

Der große Vorteil einer ambulanten Rehabilitation liegt in der Vernetzung der Reha-Einrichtung mit Ihnen als Versicherten und Ihrem Betrieb, was vor allem für die berufliche (Wieder-) Eingliederung wichtig ist.

Es ist außerdem möglich, die Maßnahme zunächst stationär zu beginnen und bei entsprechender Stabilisierung ambulant fortzusetzen.

Tagsüber besuchen Sie für vier bis sechs Stunden Ihre Reha-Einrichtung. Ärzte oder Therapeuten behandeln Sie dort mit allem, was für Sie notwendig ist. Anschließend fahren Sie nach Hause.

Ihr Weg zur AMR (ambulante medizinische Rehabilitation)

1. Arztbesuch

Ihr Hausarzt befürwortet eine Reha und stellt einen Antrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger bzw. Krankenkasse.

Wichtig: Vermerken Sie eine unserer Kliniken in Ihrem Antrag als „Wunschklinik“

2. Prüfung & Befürwortung

Nach der Prüfung und der Befürwortung des Antrages durch den Kostenträger wird er Sie und uns informieren.

3. Ablehnung & Widerspruch

Bei Ablehnung haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats schriftlich zu widersprechen. Oftmals wird nach einem Widerspruch die Rehabilitation genehmigt - zögern Sie also nicht, Ihr Widerspruchsrecht auszuüben.

Beim darauffolgenden Widerspruchsverfahren überprüft der Kostenträger seine Entscheidung und evtl. wird ein Gutachter eingeschaltet.

Gleiches gilt für den Fall, dass Sie mit der vorgeschlagenen Einrichtung nicht einverstanden sind. Bitten Sie kurzfristig um eine Ummeldung in die Klinik Ihrer Wahl, denn Ihrem Wunsch nach einer bestimmten Klinik ist zu entsprechen.

4. Klinik

Sie bekommen daraufhin von der Klinik eine Einladung mit einem festen Termin, wann Ihre Maßnahme stattfindet.

Zuzahlungen:

Bei Kostenübernahme durch die Rentenversicherungen ist die Maßnahme kostenfrei.

Ist die Krankenkasse der Kostenträger fallen, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt, pro Therapietag 10,- EUR an Zuzahlung an (max. 28 Tage / Jahr).

Heilmittel auf Rezept für Personen, die gesetzlich krankenversichert sind

Sie haben die Möglichkeit, ein Rezept Ihres Haus- oder Facharztes mitzubringen.

Das Rezept darf nicht älter als 14 Tage sein (Samstag und Sonntag mitgerechnet).

Diese Kosten müssen Sie selbst tragen:

  • 10,- EUR pro Rezept
  • 10% der Heilmittelkosten

Wenn Sie ein Rezept für Moorpackungen einreichen, müssen Sie Folgendes beachten:

  • Eine Moorpackung mit Original Bad Westernkottener Naturmoor erhalten Sie, wenn auf dem Rezept Wärmetherapie (WT) Fango vermerkt ist und Sie den Differenzbetrag selbst zuzahlen.
  • Da Wärmetherapien (WT) im Heilmittelkatalog als „ergänzende Heilmittel“ aufgelistet sind, muss in Verbindung mit Wärmetherapie (WT) auf demselben Rezept auch ein „vorrangiges Heilmittel“, wie z.B. eine Klassische Massage (KMT) oder Krankengymnastik (KG) stehen.
  • Der Arzt muss einen Indikationsschlüssel eintragen, durch den die Abgabemenge der physikalischen Therapie festgelegt ist.

Um Verzögerungen vorzubeugen, bitten wir Sie, Ihren behandelnden Arzt auf diese Informationen hinzuweisen.

Heilmittel auf Rezept für Personen, die privat krankenversichert sind

Sie haben die Möglichkeit, ein Rezept Ihres Haus- oder Facharztes mitzubringen.

Ein Privatrezept ist drei Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Die Kosten werden zuerst vom Patienten selbst entrichtet. Zur Erstattung kann das Rezept anschließend bei der Krankenkasse eingereicht werden, wobei ein Eigenanteil fällig sein kann.

Ob, und welche Leistungen Sie erhalten, hängt von Ihrem gewählten Tarif in der Privaten Krankenversicherung ab. Die meisten Versicherungen bezahlen Heilmittel und Behandlungen in vollem Umfang. Genaue Auskunft erhalten Sie von Ihrer Versicherung.

Bitte fragen Sie vorher dort nach!

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