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Die ambulante Badekur

ambulante Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme

Die ambulante Badekur wird oft auch als offene Badekur bezeichnet. Sie heißt jetzt „ambulante Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten“ und ist im § 23 SGB V (Sozialgesetzbuch) verankert.

Auf dem Kurarztschein wird unterschieden zwischen:

  • ambulante Vorsorgeleistung zur Krankheitsverhütung um das Auftreten einer Krankheit zu verhindern oder zu verzögern und
  • ambulante Vorsorgeleistung bei bestehender Krankheit um die Verschlimmerung einer chronisch gewordenen Krankheit zu verhindern

Den Kurort, z.B. Bad Westernkotten, wählen Sie bei dieser Kurform im Einvernehmen mit Ihrem Arzt entsprechend den Indikationen und der erforderlichen Therapie selbst. Auch den Termin der Anreise bestimmen Sie.

Für Unterkunft und Verpflegung entscheiden Sie sich ebenfalls selbst. In Bad Westernkotten erwarten Sie herzliche Gastgeber.

Die Behandlung und ärztliche Betreuung erfolgt ausschließlich durch die in Bad Westernkotten niedergelassenen Badeärzte. Die kurspezifischen Heilmittel werden in Therapie-Einrichtungen im Kurort verabreicht.

Der Weg zur Ambulanten Badekur

1. Arztbesuch

Ihr Hausarzt bestätigt Ihnen auf einem Formblatt die medizinische Notwendigkeit einer ambulanten Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme.

2. Krankenkasse

Die Krankenkasse ist Ihr nächster Ansprechpartner. Hier erhalten Sie die notwendigen Antragsformulare.

3. Der Antrag

Ihr Hausarzt geht mit Ihnen den Antrag durch und bestimmt auf Grund Ihrer medizinischen Akten die Behandlungsmöglichkeiten.

4. Befürwortung

Nachdem die Krankenkasse die Kur befürwortet hat, gibt sie die Unterlagen an den Medizinischen Dienst weiter.

5. Begutachtung

Der Medizinische Dienst prüft Ihren Antrag und bewilligt eine ambulante Kur.

6. Ablehnung

Bei einer Ablehnung sollten Sie unverzüglich schriftlich Widerspruch einlegen. Auch hierbei kann Ihnen Ihr Hausarzt zur Seite stehen. Eine erneute ärztliche Stellungnahme zur Dringlichkeit und der medizinischen Notwendigkeit der Kur erhöht die Erfolgsaussichten einer Bewilligung.

7. Badearzt

Der Badearzt verordnet anhand der Kurempfehlung des Hausarztes, seiner Kenntnis der örtlichen Kurmittel und seiner eigenen Untersuchungsergebnisse die Kuranwendungen.

8. Ambulante Badekur

Mit den Rezepten gehen Sie zu einer der Therapie-Einrichtungen in unserem Kurort und stimmen entsprechend den Anwendungen Ihre Termine ab.

Diese Kosten trägt die Krankenkasse.

  • Kosten des Badearztes
  • 90 % der Heilmittelkosten

Ob ein Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung gewährt wird und in welcher Höhe, erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.

Dafür müssen Sie selbst aufkommen:

  • 10,- EUR Verordnungsblattgebühr
  • 10 % der Heilmittelkosten

Wichtig:

  • Die gesetzliche Wartefrist ist von vier auf drei Jahre verkürzt worden. Bei medizinischer Notwendigkeit kann eine Kur schon früher beantragt werden.
  • Die Aufenthaltsdauer von 3 Wochen entfällt, somit besteht z.B. auch die Möglichkeit einer 2- oder 4-wöchigen Kur.
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