Wo können Sie eine solche Maßnahme in Bad Westernotten durchführen?
Voraussetzungen für eine ambulante Rehabilitation in einer der beiden Kliniken in Bad Westernkotten:
- die ambulanten Therapiemöglichkeiten vor Ort sind ausgeschöpft
- Sie können Bad Westernkotten in einer zumutbaren Fahrtzeit erreichen
- während der Rehabilitation müssen Sie nicht ständig von einem Arzt überwacht werden
- Sie sind nicht pflegebedürftig
- außerhalb der Rehabilitationszeiten versorgt Sie Ihr Hausarzt
- Sie sind zu Hause gut versorgt
- Sie benötigen keinen Abstand zu Ihrem sozialen Umfeld
Der große Vorteil einer ambulanten Rehabilitation liegt in der Vernetzung der Reha-Einrichtung mit Ihnen als Versicherten und Ihrem Betrieb, was vor allem für die berufliche (Wieder-) Eingliederung wichtig ist.
Es ist außerdem möglich, die Maßnahme zunächst stationär zu beginnen und bei entsprechender Stabilisierung ambulant fortzusetzen.
Tagsüber besuchen Sie für vier bis sechs Stunden Ihre Reha-Einrichtung. Ärzte oder Therapeuten behandeln Sie dort mit allem, was für Sie notwendig ist. Anschließend fahren Sie nach Hause.
Ihr Weg zur AMR (ambulante medizinische Rehabilitation)
- Arztbesuch
Ihr Hausarzt befürwortet eine Reha und stellt einen Antrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger bzw. Krankenkasse.
Wichtig: Vermerken Sie einer unserer Kliniken in Ihrem Antrag als „Wunschklinik“
- Prüfung & Befürwortung
Nach der Prüfung und der Befürwortung des Antrages durch den Kostenträger wird er Sie und uns informieren.
- Ablehnung & Widerspruch
Bei Ablehnung haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats schriftlich zu widersprechen. Oftmals wird nach einem Widerspruch die Rehabilitation genehmigt - zögern Sie also nicht, Ihr Widerspruchsrecht auszuüben.
Beim darauffolgenden Widerspruchsverfahren überprüft der Kostenträger seine Entscheidung und evtl. wird ein Gutachter eingeschaltet.
Gleiches gilt für den Fall, dass Sie mit der vorgeschlagenen Einrichtung nicht einverstanden sind. Bitten Sie kurzfristig um eine Ummeldung in die Klinik Ihrer Wahl, denn Ihrem Wunsch nach einer bestimmten Klinik ist zu entsprechen.
- Klinik
Sie bekommen daraufhin von der Klinik eine Einladung mit einem festen Termin wann Ihre Maßnahme stattfindet.
Zuzahlungen:
Bei Kostenübernahme durch die Rentenversicherungen ist die Maßnahme kostenfrei.
Ist die Krankenkasse der Kostenträger, fallen, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt, pro Therapietag 10,- EUR an Zuzahlung an (max. 28 Tage / Jahr).